AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MobilePower AG für mobileup.ch

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche geschäftlichen Vorgänge über das Internetportal www.mobileup.ch gültig. Ankauf sowie weitere Begriffe aus dem Geschäftsverlauf werden in diesem Dokument aus der Sicht der MobilePower AG (nachfolgend nur MobilePower genannt) verwendet. Die AGB beziehen sich ausschliesslich auf das Internetportal www.mobileup.ch.

Darüber hinausgehende Bedingungen (hierunter fallen insbesondere Bedingungen seitens des Endkunden) sind nur gültig bei Anerkennung in schriftlicher Form durch MobilePower (Brief, E-Mail).

Nachfolgend wird für Kundinnen und Kunden sowie Verkäuferinnen und Verkäufer einzig aufgrund einfacherer Lesbarkeit ausschliesslich die weibliche Form verwendet. Selbstverständlich gelten diese AGB gleichermassen auch für männliche Kunden. Zudem fallen Verkäuferinnen ebenfalls unter den Begriff der Kundin im Allgemeinen.

I. Datenschutz

  1. Während des Besuchs von mobileup.ch werden bestimmte Informationen automatisch gespeichert. Diese werden nur für interne Zwecke von MobilePower genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

  2. Auch erhaltene und gesendete E-Mails werden von MobilePower für interne Zwecke gespeichert.

  3. Alle persönlichen Informationen, die über Formulare auf mobileup.ch erhoben werden, sind ausschliesslich für den Versand, die Bezahlung und die Kommunikation zwischen MobilePower und ihren Kundinnen da. Gewisse angeforderte persönliche Informationen (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind erforderlich, um mit der Serviceanfrage fortzufahren. Wenn ein Dienst den Beizug eines Dritten erfordert (z.B. Reparaturspezialist), werden diese Informationen an den Dritten weitergeleitet. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich die Kundin mit dieser Übertragung und der Nutzung durch den Dritten zum Zwecke der Erfüllung des bestellten Dienstes einverstanden.

II. Nutzung der Website

  1. Das Anmeldeformular bei der Registrierung zur Eröffnung eines Kontos ist wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen. Für den Fall, dass sich seitens der Kundin Daten ändern, hat die Kundin selbst die Verantwortung für die Aktualisierung. Jegliche Änderungen werden online nach erfolgter Anmeldung unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ vorgenommen. Zur Vermeidung von Missbrauch ist die Kundin in der Pflicht, die Registrierungsdaten geheimzuhalten und diese Dritten nicht mitzuteilen. Jede Kundin ist berechtigt, nur ein Kundenkonto zu eröffnen.

  2. Für den Fall, dass eine Kundin Daten auf dem Portal löschen möchte, kann sie dies beim Kundendienst mittels Nachricht verlangen. Nach beantragter Löschung erfolgt die Sperrung des Kontos unverzüglich. Wenn alle noch offenen Verkaufs- und Ankaufsvorgänge abgeschlossen sind, erfolgt die Löschung der hinterlegten Daten separat nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Es liegt daher in der Eigenverantwortung der Kundin, zuvor Kopien zur Sicherung sämtlicher Daten des Kontos anzufertigen, wenn diese von der Kundin noch benötigt werden.

III. «kaufen»

  1. Angebot

Bei der Darstellung von Produkten in dem Online-Shop von mobileup.ch handelt es sich nicht um rechtlich bindende Angebote, sondern nur um einen unverbindlichen Online-Katalog. Die Preise für Geräte werden regelmässig an den Markt angepasst. MobilePower behält sich aus diesem Grund das Recht vor, die Preise zu jedem Zeitpunkt zu ändern.

  1. Bestellung

Wenn die Kundin auf dem Internetportal mobileup.ch ein oder mehrere Waren auswählt, dem virtuellen Warenkorb hinzufügt, den weiteren Prozess der Bestellung durchläuft und im Anschluss auf die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche „Bestellung abschicken“ klickt, wird dadurch eine verbindliche Bestellung in Form eines Kaufangebots über die im Warenkorb enthaltenen Produkte abgegeben. Dabei ist zu beachten, dass Waren im virtuellen Warenkorb nicht einer Reservierung gleichen.

  1. Annahme

Bestellungen sind für MobilePower erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz bei der Kundin nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist die Kundin berechtigt, die Ware an MobilePower zu retournieren, sollte die Kundin mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Die Kundin kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen MobilePower oder einen Lieferanten geltend machen.

  1. Gebrauchte Geräte

Bei den durch mobileup.ch angebotenen Produkten handelt es sich in der Regel um gebrauchte Geräte. Dies trifft dann nicht zu, wenn im Warenkatalog in der entsprechenden Produktbeschreibung ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

  1. Gebrauchsspuren

MobilePower weist darauf hin, dass gebrauchte Ware Gebrauchsspuren (wie etwa Verschmutzungen, die aus dem vorherigen Gebrauch resultieren, geringfügige Mängel, die den Gebrauch nicht oder nur geringfügig einschränken, Defekte oder Einschränkungen der Funktionstüchtigkeit und ähnliche Einschränkungen, die für gebrauchte Ware typisch sind) aufweisen kann. Diese Gebrauchsspuren werden in den jeweiligen Beschreibungen der Waren im Katalog angegeben. Es wird daher darum gebeten, die Warenbeschreibung sorgfältig zu lesen, um Missverständnissen vorzubeugen.

  1. Abbildungen und Produktinformationen

Es ist zu berücksichtigen, dass die Abbildungen auf mobileup.ch sowie in dem Katalog die angebotenen Geräte beziehungsweise Waren unter Umständen nur ungenau wiedergeben. Dies gilt insbesondere für Farben, die sich aus technischen Gründen deutlich unterscheiden können. Die gezeigten Bilder sind nur als Anschauungsmaterial zu verstehen und können vom Gerät abweichen. Teilweise werden anstelle von Abbildungen des konkreten Produkts Symbolbilder oder Typabbildungen gezeigt. Weitere Angaben wie zum Beispiel Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten sind übliche Näherungswerte.

  1. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen auf die Kundin über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen (i.d.R. die Schweizerische Post) übergeben worden ist. Handelt es sich um offensichtliche Transportschäden, sucht MobilePower jedoch eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Haftung für Transportschäden oder -verluste durch MobilePower hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

  1. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch MobilePower stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.

  1. Versand

MobilePower versendet die bestellte Ware, sobald diese verfügbar ist und soweit mit der Kundin nicht anders vereinbart wurde, unverzüglich (wenn eine der Zahlungsarten Vorkasse, Paypal, Kreditkarte, TWINT gewählt wurde: unverzüglich bei Zahlungseingang) an die von der Kundin während der Bestellung angegebenen Adresse.

  1. Zustellung

Wenn eine Lieferung an die Kundin nicht möglich ist (beispielsweise wenn die zu liefernde Ware nicht im Briefkasten zugestellt werden kann oder die Kundin nicht unter der angegebenen Lieferadresse aufgefunden wird), so hat die Kundin die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Ebenfalls werden keine Kosten übernommen, sollte das Paket gemäss Trackingnummer ordnungsgemäss zugestellt worden sein. MobilePower hat überdies das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Kauf auf Rechnung

MobilePower behält sich das Recht vor, zur Wahrung eigener Interessen im Rahmen der Kaufabwicklung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname sowie Adressdaten) an eine externe Auskunftei übermittelt. Die CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, 8050 Zürich, nimmt gestützt auf mathematisch-statistischer Verfahren eine entsprechende Bewertung der Kreditfähigkeit sowie der Kreditwürdigkeit vor. Die hiernach erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls fliessen in die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit ein. Die Bonitätsprüfung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter besonderer Rücksicht auf Ihre schutzwürdigen Interessen. Bitte beachten Sie, dass ausschliesslich die CRIF AG, Auskunft darüber erteilen kann, welche Daten zur Berechnung ihres Bonitätsprofils verwendet wurden.

Die Rechnung ist zahlbar innert 10 Tagen. Die Rechnung ist fristgerecht bezahlt, wenn sich der geschuldete Betrag bis und mit Ablauf des letzten Tages der Zahlungsfrist auf dem Empfängerkonto befindet. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, und wurde kein fester Verfalltag vereinbart, wird der Kunde durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt. Bei Zahlungsverzug wird dem säumigen Kunden ein Verzugszins von 5% zuzüglich Mahngebühren von CHF 20.00 in Rechnung gestellt. Wird die Forderung auch nach Zustellung einer zweiten/dritten Mahnung nicht beglichen, behält sich MobilePower das Recht vor, die Forderung unter Kostenfolge für den Kunden, an Dritte abzutreten oder mit dem Inkasso zu beauftragen.

Der Kauf auf Rechnung ist erst nach positiver externer Bonitätsprüfung möglich. Dabei gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).

  1. Gewährleistung

Für Konsumentinnen gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für den Kauf neuer Waren. Auf gebrauchte Waren bieten wir eine Gewährleistung von 12 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei MobilePower, insbesondere hat MobilePower das Recht, zunächst die Nachbesserung vorzunehmen. Tritt ein Garantiefall auf, so hat dies keine Auswirkung auf die Garantiezeit. Für die Garantiezeit ist ausschliesslich das Datum der Ablieferung ausschlaggebend. Bei einem Austauschgerät beginnt die Garantiezeit entsprechend nicht erneut und verlängert sich nicht. Die gleiche Regelung findet bei einer Nachbesserung Anwendung.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden in Folge von:

Sturz/Herunterfallen oder Krafteinwirkung Flüssigkeiten, Schlägen, Kollision, Druck, Hitze, Kälte Falsche Handhabung, unsachgemässe Bedienung und/oder mangelhafte Pflege Ausgelaufene Batterien/Akkus Softwarefehler oder Firmwarefehler Updates oder Upgrades Viren aller Art, Schmutz, Staub Eigener oder Reparaturversuchen durch Dritte

  1. Rückgaberecht

Kundinnen haben das Recht, bestellte Produkte während 30 Tagen ab Lieferdatum zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch ausdrückliche Mitteilung per E-Mail oder Brief ausgeübt. Die Ware muss noch ungeöffnet und ungebraucht sein. Produkte, die MobilePower auf Kundenwunsch beschafft hat, sowie Verbrauchsgüter sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

  1. Haftung

Eine Haftung von MobilePower für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie eine Haftung für ihre Hilfspersonen ist ausgeschlossen. MobilePower schuldet allfälligen Schadenersatz nur bei nachgewiesener Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten seiner Mitarbeitenden. Bei von MobilePower zu vertretenem Verlust oder Untergang der Sache ersetzt MobilePower den Zeitwert der Sache, ist anstelle aber auch berechtigt, der Kundin den Schaden durch Lieferung eines gleichwertigen Gerätes zu ersetzen.

IV. «reparieren»

  1. Auftragserteilung und Substitution

Durch den Reparaturauftrag erteilt die Kundin MobilePower den Auftrag, gegen Entgelt das Gerät zu reparieren. MobilePower erbringt die Reparaturleistungen entweder selber, durch Hilfspersonen oder durch Beizug von Dritten im Auftragsverhältnis (Substitution). Die Wahl obliegt MobilePower. Die Kundin ermächtigt mit Zustimmung zu diesen AGB MobilePower ausdrücklich, eine andere Person (i.d.R. Reparaturspezialisten) mit der Ausführung der Reparatur zu betrauen (Substitution).

  1. Prüfung

Wenn die Reparaturkosten aus Sicht von MobilePower eine ökonomisch sinnvolle Grenze übersteigen, kann MobilePower die Kundin in dem Sinne informieren, dass die Reparatur nicht sinnvoll ist und kann der Kundin ein neues oder Ersatzgerät gegen Entschädigung, die Rückführung des unreparierten Gerätes gegen Vorauszahlung von bis zu CHF 20.00 (Umtriebsentschädigung) oder die kostenfrei Übernahme des defekten Gerätes anbieten.

  1. Terminvereinbarung und -einhaltung

Reparaturen werden immer auf Terminbasis durchgeführt. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Gebühr von bis zu CHF 40.00 erhoben werden. b. Falls sich die Kundin um mehr als 15 Minuten verspätet, kann eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben werden. c. Falls die Kundin zum Termin gar nicht erscheint, kann eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben werden. d. Falls die Kundin eine falsche Modellangabe oder sonstige falsche Angaben macht, kann eine Gebühr von bis zu CHF 40.00 erhoben werden.

  1. Verfall der Herstellergarantie

MobilePower verwendet qualitativ hochwertige Ersatzteile, welche den branchenüblichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Eine Reparatur führt i.d.R. zum Verfall der ursprünglichen Herstellergarantie. Zudem können Warnhinweise im Sperrbildschirm erscheinen und gewisse Funktionen wie die Einsicht der Akkukapazität in den Einstellungen beeinträchtig sein.

  1. mobileup-Garantie

MobilePower bietet auf alle Reparaturen eine Garantie von 3 Monaten (ab Reparaturdatum) an, abgesehen von iPhone Reparaturen mit Copy Displays („A Qualität“). Die Garantie bei Reparaturen beschränkt sich auf die ersetzten Bauteile und die Arbeit.

Von dieser Garantie explizit ausgeschlossen sind Schäden in Folge von:

Sturz/Herunterfallen oder Krafteinwirkung Flüssigkeiten, Schlägen, Kollision, Druck, Hitze, Kälte Falsche Handhabung, unsachgemässe Bedienung und/oder mangelhafte Pflege Ausgelaufene Batterien/Akkus Softwarefehler oder Firmwarefehler Updates oder Upgrades Viren aller Art, Schmutz, Staub Eigener oder Reparaturversuchen durch Dritte Warnhinweise wegen Austausch eines Ersatzteils Anzeige der Akkukapazität in den Einstellungen ist nicht mehr möglich Geräte, die vor dem Reparaturprozess vom Hersteller als wasserdicht eingestuft wurden, können diese Eigenschaft durch die Reparatur verlieren.

  1. Gewährleistung

Für Mängel an Reparaturarbeiten und/oder fehlerhaften Reparaturersatzteilen leistet MobilePower einzig Gewähr durch Nachbesserung. Minderung und Wandlung sind ausgeschlossen. MobilePower ist berechtigt, die Ware zurückzugeben und den Reparaturauftrag zu stornieren. Weitergehende Ansprüche der Kundin (Auftraggeberin), insbesondere Schadenersatz aus Ansprüchen aller Art, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Nach Anzeige des Garantiefalls wird MobilePower über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Kundin ist nach erstmaliger Aufforderung durch MobilePower verpflichtet, das Gerät mit dem ihr zugesandten Karton an einen von MobilePower bezeichneten externen Garantieexperten zu senden, welcher die Garantiearbeiten übernimmt. Der Kundin entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.

  1. Mängelrüge

Mängel sind unverzüglich nach Rückgabe des Gerätes/der Lieferung/Abgabe des gekauften Zubehörs schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Rüge als verwirkt. Auf Ersatzteilen endet die Garantiefrist in jedem Fall nach 24 Monaten. Für Copy Displays („A Qualität“) ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Daten

Bei Reparaturen kann es zu Datenverlust kommen. Dem Auftraggeber obliegt bei der Abgabe des Gerätes die vorsorgliche Datensicherung. MobilePower haftet nicht für verlorengegangene Daten. Das allfällige Wiederherstellen von Daten obliegt dem Auftraggeber. Für die Ausführung der Reparatur ist gegebenenfalls die Mitteilung von Sperrcodes, Accountinformationen, Passwörter o.ä. erforderlich. Diese werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zwecke der Serviceleistung verwendet. Die Kundin kann, statt die erforderlichen Informationen mitzuteilen, verlangen, dass sie bei denjenigen Arbeitsschritten, welche diese Informationen erfordern, anwesend sein kann.

  1. Haftung

Eine Haftung von MobilePower für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie eine Haftung für ihre Hilfspersonen ist ausgeschlossen. MobilePower schuldet allfälligen Schadenersatz nur bei nachgewiesener Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten seiner Mitarbeitenden. Bei von MobilePower zu vertretenem Verlust oder Untergang der Sache ersetzt MobilePower den Zeitwert der Sache, ist anstelle aber auch berechtigt, der Kundin den Schaden durch Lieferung eines gleichwertigen Gerätes zu ersetzen.

  1. Zweit- und Folgeschäden

MobilePower haftet überdies nicht für Zweit- oder Folgeschäden (z.B. Haarrisse an Leiterbahnen, auf oder in Elektronikplatinen), die sich nicht unmittelbar nach dem Primärschaden auswirken und die während oder nach den Reparaturarbeiten auftreten.

  1. Haftung bei Substitution

Betraut MobilePower eine Drittperson mit der Ausführung der Reparatur (Substitution), haftet MobilePower diesfalls nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten (Art. 399 Abs. 2 OR).

  1. Reparaturzeit/Lieferfrist

Die Reparaturdienstleistung wird üblicherweise unverzüglich ausgeführt. Ist eine Reparatur vor Ort am gleichen Tag nicht möglich und/oder muss das Gerät eingesendet werden, ist die angegebene Reparaturzeit/Lieferfrist unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu einem Kostenabzug und/oder Schadenersatz. Wählt die Kundin Postversand oder einen Kurierdienst, sind die angegebenen Zeitangaben Ungefähr-Zeiten und somit unverbindlich. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Kundin. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anordnung der Kundin abgeschlossen. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu einem Kostenabzug und/oder Schadenersatz.

V. «verkaufen»

  1. Daten

Beim Einsenden/Abgabe eines Gerätes (Mobiltelefon, Tablet etc.) an MobilePower werden die sich darauf befindenden Daten unwiderruflich gelöscht. Die Verkäuferin ist jedoch selber verantwortlich, sensitive Daten auf dem eingesendeten Gerät selber zu löschen, da MobilePower keine Garantie übernimmt, dass diese Daten Dritten oder einem Käufer nicht zugänglich gemacht werden, wenn die Verkäuferin die Löschung unterlässt. Eine Haftung von MobilePower für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für ihre Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

  1. Datenlöschung

MobilePower löscht beim Ankauf jegliche Informationen auf den Geräten im Verfahren der Formatierung des Speichers. Dies entspricht nicht einem sicheren Löschen sämtlicher Daten. MobilePower arbeitet derzeit an einer Softwarelösung, um ein sicheres zertifiziertes Löschen zu garantieren. Sobald diese Softwarelösung zur Verfügung steht, werden sämtliche Daten in diesem Verfahren gelöscht.

  1. Portokosten

Das Porto beim Ankauf wird von MobilePower übernommen, wenn die Verkäuferin die in der Verpackung enthaltene Frankierung auf den Karton klebt.

  1. Preisofferte

Der im Verkaufsformular der Website, vor Ort, am Telefon oder per Mail errechnete Preis ist unverbindlich. Dieser Vorgang ist eine Offerte der Verkäuferin an MobilePower. Ein endgültiger Preis kann erst nach einer gründlichen Überprüfung des Gerätes berechnet werden. Sollte der von der Verkäufer*in angegebene äusserliche Zustand oder die technischen Angaben nicht zutreffen, wird sich MobilePower mit einem Gegenangebot an die Verkäuferin wenden. Dieses Gegenangebot hat eine Gültigkeit von 10 Tagen ab Zustellung derselben.

  1. Cloud-Sperre und dergleichen

Ist eine Cloud-Sperre oder sonstige mit einem Account verknüpfte Sperre aktiv oder kann das Gerät aufgrund einer anderen von der Verkäuferin nicht gelöschten Sperre (Muster, Face-ID, PIN-Code, «mein iPhone suchen» o.ä.) nicht weiterverwendet werden, behält sich MobilePower vor, einen allfälligen Mehraufwand mit bis zu CHF 40.00 zu verrechnen, d.h. vom Ankaufspreis abzuziehen.

  1. Mitwirkung der Verkäufer*in

Wenn das Gerät innerhalb von 20 Tagen nach Ankauf aufgrund fehlender Mitarbeit/Rückmeldung von Seiten der Verkäuferin immer noch mit einer Sperre belegt ist, wird MobilePower das Gerät nach Bezahlung der Aufwandsentschädigung (Versand, Bewertung, Kontrolle und Lagerung) zurückschicken. Diese Aufwandsentschädigung beträgt bis zu CHF 40.00.

  1. Besitz des Geräts

Das offerierte Gerät muss vollumfänglich Eigentum der Verkäuferin sein. Mit dem Akzeptieren der AGB und dem anschliessenden Abschluss des Ankauf-Vorganges bestätigt die Verkäufer*in diesen Sachverhalt.

  1. Zusendung an MobilePower

Wählt die Verkäufer*in Postversand oder einen Kurierdienst, sind die angegebenen Zeitangaben Ungefähr-Zeiten und somit unverbindlich. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Verkäuferin.

  1. Ablauf der Preisofferte

Wenn die Verkäufer*in trotz mehrfachen Kontaktversuchen (Mail und Telefon) nicht auf ein Gegenangebot von mobileup reagiert, geht mobileup nach 30 Tagen ab Zustellung des initialen Gegenangebots von einer stillschweigenden Annahme der Offerte durch den Verkäufer aus. Infolgedessen wird der entsprechende Betrag ausgezahlt und das/die Gerät/e gehen in den Besitz von mobileup über. Das Gegenangebot gilt, wie bei Punkt 4 erwähnt, 10 Tage ab Zustellung.

VI. Allgemeine Bestimmungen

  1. Rechtswahl

Verträge zwischen MobilePower und Kundinnen sowie zwischen Verkäuferinnen und MobilePower unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechts (WKR).

  1. Gerichtsstand

Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen MobilePower und Kundinnen sowie zwischen Verkäuferinnen und MobilePower ist Bern, Schweiz.

  1. Änderungen

MobilePower behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB.

  1. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt entbindet vorübergehend oder andauernd von der Vertragserfüllung. Die infolge höherer Gewalt an der Vertragserfüllung behinderte oder verhinderte Vertragspartei schuldet der anderen Vertragspartei weder Schadenersatz, noch sonstige Unkosten. Die Vertragspartei, welche sich auf höhere Gewalt beruft, hat jedoch alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, die bei der anderen Vertragspartei eingetretenen oder drohend einzutretenden, negativen Folgen der höheren Gewalt zu mildern.

Höhere Gewalt stellt keinen automatischen Vertragsauflösungsgrund dar. Führt höhere Gewalt dazu, dass der Vertrag voraussichtlich definitiv nicht mehr erfüllt werden kann, steht beiden Vertragsparteien je ein ausserordentliches Kündigungsrecht per sofort zu, unter Vorbehalt von zwingenden Gesetzesbestimmungen und einer den konkreten Verhältnissen angemesseneren, längeren Kündigungsfrist.

Höhere Gewalt liegt vor, falls ein ausserhalb des Einflussbereiches einer oder beider Vertragsparteien liegendes Ereignis eine oder beide Vertragsparteien an der Vertragserfüllung ganz oder teilweise hindert oder diese verunmöglicht.

Höhere Gewalt liegt nicht vor, falls das Ereignis oder Ereignisse solcher Art bei der zu erwartenden, geschäftlichen Vorsicht hätten vorausgesehen werden können und gegen solche Ereignisse, bei Vertragsabschluss oder später, geeignete und zumutbare Massnahmen hätten ergriffen werden können, um diese ganz oder mindestens teilweise abzuwenden.

  1. Hierarchie der Vertragsdokumente

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn MobilePower diese schriftlich mit der Kundin oder der Verkäuferin vereinbart (Individualabreden). Solche Individualabreden in Schriftform gehen diesen AGB vor.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

MobilePower AG Bern, 21.04.2022